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Orthopädische Einlagen / die gesetzliche Regelung (DGUV 112-191)

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Orthopädische Einlagen – Die gesetzliche Regelung 

Nach der neuen DGUV 112-191 müssen orthopädische Einlagen mit dem Sicherheitsschuh EG-Baumuster geprüft sein. HKS® bietet für orthopädische Anpassungen eine entsprechende, baumustergeprüfte Lösung!

orthopädischer Fussschutz für Arbeitssicherheitsschuhe

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit Einlagenrohling vom Orthopäden individuell anpassbar
Verkürzungsausgleich bis 10 mm, Innen-  und Aussenranderhöhung, Tieflegung und Polsterung
Lieferumfang: Fussbettauflage ohne Perforation
Geeignet für ESD-Sicherheitsschuhe
Zertifiziert für alle HKS®-Sicherheitsschuhe

orthopädische Einlagen HKS
orthopädische Einlagen HKS
orthopädische Einlagen HKS

Sie erhalten mit der Bestellung, in der von Ihnen gewünschten Schuhgrösse, eine anpassungsfähige Fussbettauflage, die den geforderten Ansprüchen der Norm entspricht (Antistatik, Wasserdampfaufnahme/ und -abgabefähigkeit). Mit dieser Fussbettauflage kann Ihr Orthopädie-Schuhtechniker vor Ort, ein für Sie individuell angepasstes Fussbett-Paar anfertigen. Unter Berücksichtigung des nicht veränderbaren Bereiches unterhalb der Zehenschutzkappe, (ca. 8 cm von der Fussbettspitze zum Ballenbereich) kann somit das Fussbett den Anforderungen entsprechend aufgebaut und angepasst werden! Für die hierzu benötigten Materialien (Kleber, Schaumstoff etc.) gibt es keine besonderen Vorgaben. Die so gefertigten Einlagen entsprechen der DGUV112-191 und können in Ihre HKS®-Sicherheitsschuhe problemlos eingelegt und getragen werden.

Sie bestellen Ihre HKS® 9000er Fussbettauflage direkt bei uns oder über Ihren HKS Fachhändler vor Ort. Ihr HKS®-Team steht Ihnen dabei zur Seite.
Sie erhalten mit der Bestellung, in der von Ihnen gewünschten Schuhgrösse, eine anpassungsfähige Fussbettauflage, die den geforderten Ansprüchen der Norm entspricht (Antistatik, Wasserdampfaufnahme/ und -abgabefähigkeit).
Mit dieser Fussbettauflage kann Ihr Orthopädie-Schuhtechniker vor Ort, ein für Sie individuell angepasstes Fussbett-Paar anfertigen.
Unter Berücksichtigung des nicht veränderbaren Bereiches unterhalb der Zehenschutzkappe, (ca. 8 cm von der Fussbettspitze zum Ballenbereich) kann somit das Fussbett den Anforderungen entsprechend aufgebaut und angepasst werden! Für die hierzu benötigten Materialien (Kleber, Schaumstoff etc.) gibt es keine besonderen Vorgaben.
Die so gefertigten Einlagen entsprechen der DGUV112-191 und können in Ihre HKS®-Sicherheitsschuhe problemlos eingelegt und getragen werden.

4 Replies to “Orthopädische Einlagen / die gesetzliche Regelung (DGUV 112-191)”

  1. Ich wusste nicht, dass es gesetzliche Regelungen für orthopädische Einlagen gibt. Das gibt meiner Mutter Trost, weil sie Einlagen mögliches benötigt. Ich finde es interessant zu wissen, dass der anpassbarer Bereich nicht unter den Zehen ist.

    1. Patric Eisele sagt:

      Hallo Herr Bachmann , ja Ihre Aussagen sind korrekt. Gerne füge ich die Umschreibung für den Vorgang nochmals an. Sie erhalten mit der Bestellung, in der von Ihnen gewünschten Schuhgröße, eine anpassungsfähige Fußbettauflage, die den geforderten Ansprüchen der Norm entspricht (Antistatik, Wasserdampfaufnahme/ und -abgabefähigkeit). Mit dieser Fußbettauflage kann Ihr Orthopädie-Schuhtechniker vor Ort, ein für Sie individuell angepasstes Fußbett-Paar anfertigen. Unter Berücksichtigung des nicht veränderbaren Bereiches unterhalb der Zehenschutzkappe, (ca. 8 cm von der Fußbettspitze zum Ballenbereich) kann somit das Fußbett den Anforderungen entsprechend aufgebaut und angepasst werden! Für die hierzu benötigten Materialien (Kleber, Schaumstoff etc.) gibt es keine besonderen Vorgaben. Die so gefertigten Einlagen entsprechen der DGUV112-191 und können in Ihre HKS®-Sicherheitsschuhe problemlos eingelegt und getragen werden.

  2. Lena sagt:

    Danke für den informativen Beitrag zum Thema orthopädische Einlagen. Mein Freund benötigt für die Arbeit Schuheinlagen, da ihm seine Füße immer etwas Probleme bereiten. Gut zu wissen, dass die orthopädischen Einlagen nach der neuen DGUV 112-191 mit dem Sicherheitsschuh EG-Baumuster geprüft sein müssen.

  3. Kira N. sagt:

    Vielen Dank für diesen Beitrag über die neue Regelung DGUV112191. Interessant, dass nun orthopädische Einlagen mit dem Sicherheitsschuh EG-Baumuster geprüft sein müssen. Ich trage selbst auf der Arbeit orthopädische Einlagen und werde mich mal informieren, ob alles regelkonform ist.

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